Allgemeine Verkaufs-und Lieferbedingungen

Kostenvoranschläge

Kostenvoranschläge ohne Annahmefrist sind unverbindlich.

Vertragsabschluss

Lieferverträge gelten erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Lieferanten als abgeschlossen.

Bestellung und Lieferung

Für Umfang und Ausführung der Bestellung ist die Bestätigung derselben durch den Lieferanten massgebend.
Leistungen, die nicht in der Bestätigung genannt wurden, werden separat verrechnet.
Die Lieferfrist läuft ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, sofern der Käufer alle notwendigen Informationen für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellt erhalten hat, und die vereinbarte Anzahlung hinterlegt wurde, falls eine solche vereinbart wurde.
Im Falle einer Überschreitung der Lieferfrist kann der Käufer keine Entschädigung oder Stornierung erwarten. Eine Strafe für die verspätete Lieferung muss ausdrücklich schriftlich gestellt werden und wird nur dann anerkannt, wenn die Lieferverspätung vom Lieferanten aus entsteht und der Käufer Schaden dadurch erlitten hat. Falls der Käufer durch eine Notfalllieferung versorgt wird, ist die Strafe nicht fällig. Im Fall von höherer Gewalt (Brand, Explosionen, Unfällen, Streiks, Epidemien, etc.) übernimmt der Lieferant keine Verantwortung. Dies gilt auch dann, wenn Änderungen auftreten oder unvollständige technische Daten vom Käufer angegeben wurden.
Sofern spezifische Anforderungen nicht festgelegt wurden, wird die Lieferung in Kartons oder Holzrahmen versendet (alle Verpackungen werden zum Preis verrechnet und werden nicht zurück genommen oder gutgeschrieben).

Datenblätter

Sämtliche technische Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und bleiben  Eigentum des Lieferanten. Der Käufer hat in keinem Falle eine Berechtigung die Unterlagen zu vervielfältigen und diese an dritte weiterzuleiten. Falls keine Auftragsbestätigung besteht hat der Kunde die  Pflicht alle Unterlagen an den Lieferanten zurückzusenden.

Vorschrift zum Bestimmungsort

Der Käufer ist verantwortlich für die Übergabe an den Lieferanten sämtlicher gesetzlichen, behördlichen oder sonstigen Vorschriften, welche am Bestimmungsort hinsichtlich der Auftragsausführung, der Montage der Installation und der Benutzung des Materials gelten

Preis

Die Preise verstehen sich ohne MWST, ohne Verpackungen und ohne Transport-, Montage-, Installations- sowie Inbetriebnahme Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Sie sind ohne jeden Abzug zahlbar.
Falls die dem Lieferanten zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen der praktischen Ausführungsbedingungen nicht oder nur teilweise entsprechen oder falls nachträglich Änderungen verlangt werden; oder für den Fall, dass der Lieferant –wegen unbekannt gebliebener Betriebsbedingungen- für den Auftrag ein anderes Material oder eine andere Ausführung erforderlich werden, gehen sämtliche entstandene Kosten zu Lasten des Käufers.

Zahlungsbedingung

Die Zahlungsbedingungen, wie in der Auftragsbestätigung und der Rechnung festgehalten sind für den Käufer bindend.
Bei Verzögerung der Montage, der Installation oder der Inbetriebnahme aus Gründen, die der Lieferant nicht zu verantworten hat, hat der Besteller 90% des bestätigten, vereinbarten Preises innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.
Ein Verzugszins von 6% pro Jahr wird dem Käufer, ohne besondere Aufforderung, ab Fälligkeitsdatum laut Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt. Die Zahlung von Verzugszinsen entbindet den Käufer nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen.

Eigentumsvorbehalt

Das gelieferte Material bleibt bis dessen vollständigen Zahlung Eigentum des Lieferanten. Der Käufer ist verpflichtet an den erforderlichen Massnahmen zum Schutz des Eigentums des Lieferanten mitzuwirken.
Es steht dem Lieferanten frei, die amtliche Registrierung seines Eigentumsvorbehaltes zu verlangen.

Auftragsannullierung

Im Falle einer Stornierung eines erteilten Auftrages behält sich der Lieferant vor, die dadurch entstandenen Kosten sowie eine gerechte Entschädigung in Rechnung zu stellen.

Kontrolle und Abnahme anlässlich der Lieferung

Während der Herstellung und üblicherweise vor Ablieferung wird das Material kontrolliert. Besonders verlangte Kontrollen vom Käufer (z.B. Materialabnahme im Werk oder am Einbauplatz) müssen schriftlich vereinbart werden. Die Kosten davon werden in Rechnung gestellt.
Beanstandungen betreffend Nicht- Übereinstimmung zwischen Auftragsannahme und Lieferung oder Mängelrügen, müssen innert 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich an die Adresse des Lieferanten vorgebracht werden; ansonsten gilt die Lieferung als angenommen.
Bei Vorkommen von Un-übereinstimmung mit dem Wortlaut der Auftragsannahme, hat der Lieferant das uneingeschränkte Recht die Beanstandung zu regeln, ohne Opposition seitens des Käufers.
Etwelche Mängel an der Lieferung berechtigen den Käufer weder eine Entschädigung noch eine Annullierung bezüglich des Auftrages zu verlangen.

Transport und Versicherung

Transport- und Versicherungsvorschriften müssen rechtzeitig dem Lieferanten bekanntgegeben werden. Sämtliche Transporte erfolgen auf eigene Rechnung und Gefahr des Käufers. Eventuelle Schäden sind unverzüglich  nach Feststellung und/oder bei Erhalt der Transportdokumente umgehend dem letzten Transporteur zu melden.

Montage, Installation und Inbetriebnahme

Vom Lieferanten ausgeführte Montage-, Installations- und Inbetriebnahmearbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt (siehe Punkt 3.2).
Die nötigen Mittel zur Ausführung obiger Arbeiten (z.B. Gerüste, Hebegeräte, Werkzeuge, Strom usw.) gehen zu Lasten des Käufers. Dasselbe gilt für das zur Verfügung zu stellende Hilfspersonal, welches gegen Unfall versichert sein muss.
Sofern keine anderslautende schriftliche Abmachung getroffen wurde, ist die Anwesenheit eines Abgeordneten des Lieferanten bei der Inbetriebnahme erforderlich. Wird das gelieferte Material durch den Käufer allein oder durch eine Drittperson in Betrieb genommen ist der Lieferant jeglicher Verantwortung entbunden. Das gleiche gilt für jeden Probelauf.
Wenn nach erfolgter Montage und Installation – aus Gründen die der Lieferant nicht zu verantworten hat – die Inbetriebnahme verzögert ist, gehen sämtliche Kosten zu Lasten des Käufers.

Eine Nicht-Inbetriebnahme oder eine längere Verzögerung entbindet den Käufer nicht von seinen vereinbarten Zahlungspflichten.

Garantie

Die Garantie beläuft sich auf 24 Monate; beziehungsweise 18 Monate bei einer ununterbrochenen Inbetriebnahme ab Datum der Rechnung. Bei Verspätung der Lieferung, der Montage, oder dessen Einrichtung aus Gründen, die Lieferant nicht zu verantworten hat, läuft die Garantiefrist spätestens 18 Monate – nach Meldung der Speditionsbereitschaft des Auftrages durch den Lieferanten – ab.
Während der Garantiedauer wird sämtliches Material welches – wegen ungeeignetem Material, fehlerhafter Konstruktion oder fehlerhafter Herstellung – defekt ist, nach schriftlicher Anforderung des Käufers, vom Lieferanten nach dessen Wahl, ersetzt oder repariert. Ersetzte Teile bleiben Eigentum des Lieferanten.
Nur die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes mangelhafter Teile welche in der eigenen Werkstatt durchgeführt worden sind werden vom Lieferanten getragen. Die Kosten für die Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Bei Reparaturen an Ort und Stelle – auf Verlangen des Käufers – gehen die Zusatzkosten zu Lasten des Käufers.
Die Garantie auf die ersetzten Teile ist von gleicher Dauer wie diejenige der Hauptlieferung; jedoch längstens 18 Monate ab Anfang derselben.
Jeder weitere Anspruch des Käufers wegen mangelhafter Lieferung, Schadenersatz, Entschädigung oder Annullierung des Auftrages ist ausgeschlossen.
Ausdrücklich ausgeschlossen von jeglicher Garantie sind :

  • Normale und natürliche Abnutzung.
  • Schäden die durch unsachgemässe Wartung verursacht wurden.
  • Missachtung von Werks- oder Lieferanten – Betriebsvorschriften.
  • Übermässiger oder unsachgemässer Belastung der bestellten Ausrüstung.
  • Fehlerhafte Bedienung des Materials
  • Ungeeignete (Anormale) Betriebsbedingungen.

Montage- oder Installationsarbeiten welche nicht vom Lieferanten ausgeführt wurden.

Weiter sind ausgeschlossen von der Garantie, durch Frost entstandene Schäden, elektrolytische, elektrische oder chemische Einflüsse; Druckschläge (wasserstoss), Auswirkungen von Kavitation, Sand- oder Wasserstein enthaltendes oder korrosives Wasser, sowie jede andere Ursache wofür der Lieferant keine Verantwortung trägt.

Die Garantie erlischt, wenn der Käufer oder eine Drittperson – ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten – Reparaturen oder Änderungen am gelieferten Material vornehmen. Die Garantie erlischt ebenfalls, wenn der Besteller – nach Feststellung eines Mangels – nicht unverzüglich geeignete Massnahmen trifft um eine Schaden möglichst zu vermeiden oder zu begrenzen um somit dem Lieferanten eine prompte Intervention zur Instandsetzung zu ermöglichen.
Falls Unterlieferanten beigezogen werden, wird der Lieferant den Käufer über deren Garantiebedingungen informieren. Ab diesem Zeitpunkt haftet der Lieferant nur im Rahmen jener Garantieleistungen welche vom Unterlieferanten festgelegt wurden.
Der Lieferant ist von seinen Garantieverpflichtungen entbunden falls der Besteller vor Ablauf der Garantiefrist schriftlich keine Ansprüche geltend macht.

Haftung

Der Lieferant verpflichtet sich den Auftrag und die Lieferung entsprechend dem Wortlaut der Auftragsbestätigungen auszuführen und seine Verpflichtungen in Sachen Garantie nachzukommen. Jede weitere Haftung oder Verantwortung dem Käufer gegenüber ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Anwendbarkeit der vorliegenden, allgemeinen Bedingungen

Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen finden Anwendung in allen Fällen sofern nicht etwas anderes schriftlich zwischen dem Lieferanten und dem Käufer geregelt wurde. Andere Bedingungen welche vom Käufer verlangt werden, treten nur in Kraft sofern diese schriftlich vom Lieferanten bestätigt wurden.

Anwendbares Recht-und Gerichtsstand

Das schweizerische Recht ist in allen Fällen anwendbar. Gerichtsstand – für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrage ergebenden Streitigkeiten – ist das für  den Sitz des Verkäufers örtlich zuständige Gericht in Neuchâtel.

Alle Änderungen vorbehalten!!

Vogel Pumpen AG
2087 Cornaux